EDITION VORSORGE (Hrsg.)
für den Fall, dass …
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
einfach • sicher • verbindlich

Unter Mitarbeit von:
Lothar Fietzek, Therese v. Zweydorf,
Dr. med. Detlev Schubert,
RA Harro Schultze,
Eva Christ und Franz Scheliga

© 2006 Jana Schwarz Verlag
ISBN 987-3-9810826-0-5

Produktbeschreibung
Vorsorgemappe: Format geschlossen 21,8 x 29,7 cm, 4-farbig, 6 Seiten (Karton 350 g/qm). Einliegend
Begleitbroschüre:
Format 20,5 x 29 cm,
4-farbig, 36 Seiten.
Vorsorgeformulare:
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Notfallverfügung im Schutzumschlag und Begleitbögen mit Schritt-für-Schritt-Erläuterungen zu den Formularen, Format 20,5 x 29 cm, 4-farbig, 32 Seiten

Preis: Die Vorsorgemappe kostet 8,95 € inkl. MwSt. (zzgl. 0,85 € Porto + 0,45 € Verpackung)

Bezug: über den Buchhandel oder beim Verlag

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Jana Schwarz Verlag
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Bessemer Straße 14
40699 Erkrath
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Richtig vorsorgen mit einwandfreien Verfügungen – einfacher geht es nicht

„Man muss nicht unter ein Auto laufen, um zu wissen, was ein Verkehrsunfall ist.“ Ebenso wenig braucht man erst verunglücken, ernstlich krank werden oder sich sonstige Gebrechen zuziehen, um einzusehen, dass Vorsorge für Fälle einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit notwendig ist. Dieser Einsicht folgen allerdings nur wenige.

Ein verbreiteter Irrtum

Viele glauben immer noch, dass im Notfall Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern ohne weiteres gegenüber Bank, Vermieter, Versicherung, Krankenhaus u.a. stellvertretend tätig werden könnten. Sie können dies nicht, ohne eine einwandfreie schriftliche Vollmacht in Händen zu haben. Und die Jungen irren, wenn sie meinen, dass Vorsorgeverfügungen in erster Linie etwas für alte Menschen seien.
Ob jung oder alt, Single oder alleinerziehend, in ehelicher oder unehelicher Partnerschaft lebend, jede und jeder sollte rechtzeitig mit einer einwandfreien Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorsorgen, um  für den Ernstfall die Beachtung der eigenen Wünsche sicherzustellen.

Verfügungen überprüfen

Diejenigen, die bereits mit Verfügungen vorgesorgt haben, sollten sich nicht unüberprüft sicher wähnen. Vorsorgeverfügungen, die anhand von Textbausteinen in Eigenregie aufgesetzt worden sind, stellen sich bei kritischer Prüfung häufig als juristisch und medizinisch nicht widerspruchsfrei abgefasst heraus.

Weiterhin sind Vorsorgevollmachten (Formulare und Muster) im Umlauf, die den Anforderungen des aktuellen Betreuungsrechts nicht mehr gerecht werden oder an Eintrittsbedingungen geknüpft sind, die sie weitgehend praxisuntauglich machen.

Viele Patientenverfügungen, die insbesondere ab 1998 als Formularverfügungen in großer Zahl in Umlauf gebracht worden sind, sorgen keineswegs dafür, dass man nicht dauerhaft an Sonden und Schläuche angeschlossen werden kann. Genau dies wollen aber die meisten vorsorglich geregelt wissen.

Ältere Verfügungen sollten daher überprüft, ggf. aus dem Verkehr gezogen und durch aktuelle, rechtlich wie medizinisch einwandfreie Verfügungen ersetzt werden, wie sie die hier vorgestellte Vorsorgemappe bereithält.

Sicherer geht es nicht

Das Besondere dieser Formularverfügungen ist, dass in ihnen auf die üblichen Ja/Nein-Kästchen zum Ankreuzen verzichtet wird. So werden die Willensbekundungen gegen nachträgliche Verfälschungen gesichert. Von den rechtlich und medizinisch "wasserdicht" formulierten Regelungen lässt man diejenigen stehen, die der eigenen Situation angemessen sind. Was nicht gelten soll, wird in der Verfügung gestrichen und durch ein handschriftlich angefügtes "entfällt" sowie das Namenskürzel bestätigt. Sicherer geht es nicht

Schritt-für-Schritt-Erläuterungen

Eine weitere Besonderheit ist: Jeder Formularverfügung sind farblich entsprechende Schritt-für-Schritt-Erläuterungen beigegeben. Sie bieten zu jedem einzelnen Regelungspunkt konkrete Entscheidungshilfen. Der richtigen Vorsorge mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung steht damit nichts mehr im Wege. Einfacher geht es nicht.

Begleitbroschüre

Eine Begleitbroschüre informiert zudem knapp und grundlegend zu allen rechtlichen und praktischen Fragen. An Fallbeispielen werden anschaulich das Unterlassen und der Abbruch von Behandlungsmaßnahmen (passive Sterbehilfe) diskutiert, was für die Abfassung einer Patientenverfügung außerordentlich hilfreich ist. Und auch Informationen zur Beratung, Hinterlegung und Registrierung von Vorsorgeverfügungen sowie zu den Kosten, nützliche Adressen u.a. fehlen nicht.

Die Vorsorgeverfügungen, in einem eigenen Schutzumschlag, die Schritt-für-Schritt-Erläuterungen und die Begleitbroschüre sind in eine stabile Aufbewahrmappe eingelegt. Diese Vorsorgemappe umfasst nicht weniger als neun Produktteile und ist von Hand konfektioniert. Der Preis von 8,95 € ist daher mehr als gerechtfertigt.

Bestellinformation: Edition Vorsorge (Hrsg.), «für den Fall, dass ...
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung», Köln 2006, ISBN 987-3-9810826-0-5. Preis: 8,95 € (inkl. MwSt.), zzgl. 0,85 € Porto und 0,45 € Verpackung.
Bezug:
Jana Schwarz Verlag, Auslieferung, Bessemer Straße 14, 40699 Erkrath, FAX: 02104/93775526, Telefon: 02104/9377526, eMail: info@jana-schwarz-verlag.de

Text: 4.300 Anschläge | Zur honorarfreien Verwendung | Belegstück erbeten

 

Für den Ernstfall vorsorgen – einfacher geht es nicht

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, eine Behinderung oder zunehmendes Alter können schnell in eine Situation führen, die ein selbstbestimmtes Entscheiden und Handeln nicht mehr zulässt. Daher sollte rechtzeitig mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung Vorsorge getroffen werden, um für den Fall einer späteren Hilflosigkeit die Beachtung der eigenen Wünsche sicherzustellen.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, wie Sie im Ernstfall von Ärzten und Pflegeteam behandelt werden möchten.

Mit einer Vorsorgevollmacht statten Sie eine Vertrauensperson mit einer verbindlichen Willenserklärung Ihrerseits aus. Nur hiermit kann diese für Sie stellvertretend bei Bank, Vermieter, Versicherungsträgern, gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Heimen usw. akzeptiert tätig werden.

Eine Vorsorgevollmacht ist zu empfehlen, wenn Sie Ihre Angelegenheiten privat und ohne Einmischung von außen (z.B. durch das Vormundschaftsgericht) regeln wollen und sich eine Person zu Ihrer Vertretung bereit erklärt, der Sie vorbehaltlos vertrauen können.

Dringend empfohlen ist eine (gegenseitige) vorsorgliche Vertretungsbefugnis vor allem auch für in nichtehelicher und insbesondere in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Lebende. Die Vorurteilshürden sind in vielen Heimen und Krankenhäusern – vor allem wenn es um das Unterlassen oder den Abbruch von Behandlungsmaßnahmen geht – sonst nicht aus dem Weg zu räumen. Ist jemand zu keiner Willensbekundung mehr fähig und liegt keine Patientenverfügung vor, so kann die Partnerin oder der Partner sich nur mittels einer Vollmacht wirksam Gehör und Einfluss verschaffen.

Eine Betreuungsverfügung ist immer dann zu empfehlen, wenn sich niemand bereit erklärt oder Sie niemanden kennen, dem Sie Vollmacht erteilen könnten, oder wenn Sie andere Gründe haben, eine gerichtlich kontrollierte Regelung Ihrer Angelegenheiten zu wünschen. Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können, schlagen Sie dem Vormundschaftsgericht in einer Betreuungsverfügung vor, wie Sie Ihre Wünsche und Festlegungen eingelöst sehen wollen. Sie können auch Wünsche hinsichtlich des Betreuers äußern.

Zur Vorsorge empfehlen sich rechtlich und medizinisch einwandfrei aufgesetzte Formularverfügungen, die wir Ihnen hier anzeigen. Sie geben mögliche Regelungen und Vertretungssituationen vor. Hieraus wählen Sie selbst die Willensäußerungen aus, die Ihrer Situation angemessen sind, und streichen die Regelungen, die Sie für sich nicht treffen wollen. Dann bestätigen Sie die Streichung an der dafür vorgegebenen Stelle im Formular durch Ihr handschriftliches „gestrichen“ sowie Ihr „Namenskürzel“ – in der beruhigenden Gewissheit, dass Sie einwandfrei und verbindlich vorsorgen.

Ein weiterer Vorteil dieser Verfügungen ist unter Sicherheitsgesichtspunkten, dass auf die üblichen Ja/Nein-Kästchen zum Ankreuzen verzichtet wird. Diese laden zu Manipulationen ein, die die Verfügung verfälschen und wirkungslos machen können.

Bei der Abstimmung der Formulare auf Ihre Wünsche unterstützen Sie Ergänzungsbögen mit Schritt-für-Schritt-Erläuterungen. Sie bieten zu jedem Regelungspunkt klare Entscheidungshilfen an.

Eine Begleitbroschüre informiert gut verständlich zu allen rechtlichen und praktischen Fragen. An Fallbeispielen werden mögliche Behandlungs- und Vertretungswünsche diskutiert; ebenso alle wichtigen Fragen zur Sterbehilfe. Informationen zur Beratung, Hinterlegung und Registrierung von Vorsorgeverfügungen sowie zu den Kosten, nützliche Adressen u.a. runden die Broschüre ab.

Die Vorsorgeverfügungen, in einem eigenen Schutzumschlag, die Schritt-für-Schritt-Erläuterungen und die Begleitbroschüre sind in eine stabile Aufbewahrmappe eingelegt.

Diese Vorsorgemappe umfasst nicht weniger als neun Produktteile und ist von Hand konfektioniert. Der Preis von 8,95 € ist daher mehr als gerechtfertigt.

Bestellinformation: Edition Vorsorge (Hrsg.), «für den Fall, dass ...
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung», Köln 2006, ISBN 987-3-9810826-0-5. Preis: 8,95 € (inkl. MwSt.), zzgl. 0,85 € Porto und 0,45 € Verpackung.
Bezug:
Über den Buchhandel oder beim Jana Schwarz Verlag, Auslieferung, Bessemer Straße 14, 40699 Erkrath, FAX: 02104/93775526, Telefon: 02104/9377526, eMail: info@jana-schwarz-verlag.de

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